Einspruch gegen Steuerbescheid

Sie wollen einen Einspruch gegen einen Steuerbescheid vom Finanzamt einlegen oder einen Einkommensteuerbescheid auch nach der Einspruchsfrist korrigieren? Ist das Finanzamt nicht der abgegebenen Erklärung gefolgt und wurde eine höhere Steuer als erwartet festgesetzt, so muss dass nicht bedeuten, dass das Finanzamt im Recht ist und die Steuer in jedem Fall gezahlt werden muss.



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Egal ob nach abgebener Einkommensteuererklärung, Erbschaftsteuererklärung, Lohnsteuererklärung oder Umsatzsteuererklärung - es ist immmer wichtig, die darauf vom Finanzamt erlassenen Steuerbescheide genau zu prüfen, denn über 30% aller Steuerbescheide sind nach Expertenmeinungen falsch. Falls gemäß Steuerbescheid unberechtigterweise zuviel Steuern gezahlt werden soll, kann beim Finanzamt gegen den Steuerbescheid Einspruch eingelegt werden. Die gesetzlichen Regelungen finden Sie in den §§ 347 ff. AO.

   

Wozu dient der Einspruch gegen einen Steuerbescheid?

In einem Steuerbescheid wird dem dem Steuerpflichtigen die festgesetzte Steuer für eine bestimmte Steuerart und einen bestimmten Zeitraum bekanntgegeben. Steuerbescheide vom Finanzamt müssen aber nicht immer korrekt sein. So kann es etwa vorkommen, dass vom Steuerpflichtigen vergessen wurde, bestimmte Kosten geltend zu machen oder das Finanzamt unberehtigterweise nicht alle Kosten anerkannt hat. Hat das Finanzamt bereits einen Steuerbescheid erlassen, können durch einen Einspruch solch fehlerhafte Steuerbescheide vom Finanzamt korrigiert werden.

Alternativ kann ein Antrag auf schlichte Änderung gem. §172 AO gestellt werden. In diesem Fall wird eine ganz bestimmte Änderung beantragt. Im Gegensatz zum Einspruch wird der Steuerfall nicht erneut in vollem Umfang geprüft. Außerdem darf das Finanzamt in vielen Fällen nur in den genannten Punkten und nur zu Ihren Gunsten des Steuerpflichtigen ändern. Eine Ausnahme besteht etwa, wenn beispielsweise ein Einkommensteuerbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gem. §164 AO steht.

Für den Einspruch oder Änderungsantrag ist auf jeden Fall darauf zu achten, diesen fristgerecht einzulegen. Denn ist der Steuerbescheid nach Verstreichen der Frist bestandskräftig geworden, kann der Bescheid oftmals nicht mehr geändert werden, auch wenn der Bescheid unrichtig ist.

Bitte beachten Sie, dass es oftmals Sinn macht, gleichzeitig Aussetzung der Vollziehung zu beantragen, falls die zu hoch festgesetzte Steuer nicht in voller Höhe gezahlt werden soll. Fragen Sie hierzu am besten einen Steuerexperten oder informieren Sie sich gegebenenfalls im Internet. Auch finden Sie in vielen gängigen Steuerprogrammen mittlerweile Muster für Einsprüche, die Ihnen weiterhelfen können.

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Auswirkungen des Einspruchs berechnen

Mit einem Einkommensteuerrechner lassen sich die steuerlichen Auswirkungen für angefochtene Einkommensteuerbescheide ermitteln. Sollen etwa weitere Kosten in Höhe von 3.000 Euro geltend gemacht werden, so kann in dem Eingabefeld Veränderung des Einkommens der Wert -3.000 Euro eingegeben werden. Der Steuerrechner ermittelt dann die Steuerdifferenzen.
   

Einspruchsfrist

Die Einspruchsfrist beträgt grundsätzlich einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides. Die Frist können Sie auch der Rechtsbehelfsbelehrung des Steuerbescheides entnehmen. Jeder Steuerbescheid muss mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen sein. Fehlt diese, so ist ein Einspruch innerhalb eines Jahres möglich - siehe § 356 AO.

Beachten Sie hierbei, dass bei einem zulässigen Einspruch der Sachverhalt in vollem Umfang in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht vom Finanzamt erneut zu überprüfen ist. Es kann also passieren, dass das Finanzamt den Einspruch nicht nur als unbegründet zurückweist, sondern darüber hinaus den angefochtenen Steuerbescheid auch noch zum Nachteil des Steuerpflichtigen ändern möchte. Wie diese so genannte Verböserung verhindert werden kann und über Alternativen zum Einspruch - wie den Antrag auf schlichte Änderung, kann Sie z.B. ein Steuerberater informieren.    

Änderung von Steuerbescheiden nach Einspruchsfrist

Oft kann es bei Abgabe der Steuererklärung passieren, dass die Angabe von Finanzierungskosten wie Kreditzinsen, Bearbeitungsgebühren oder auch die AfA in der Steuererklärung vergessen wurden. Wenn dann auf den hierauf erlassenen Einkommensteuerbescheid kein Einspruch eingelegt wurde und dieser bestandskräftig geworden ist, ist es oft sehr schwer für den Steuerpflichtigen den entsprechenden Bescheid noch ändern zu lassen. In diesen Fällen kann es vorkommen, dass Steuerpflichtige die Auskunft des Finanzamtes erhalten, der Steuerbescheid sei schon bestandskräftig und könne daher nicht mehr korrigiert werden, auch wenn dieser offensichtlich rechtwidrig war. Häufig tritt dieser Fall ein, wenn der Steuerbescheid nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht und deswegen ein einfacher Änderungsanmtrag ausgeschlossen ist.

Aber auch wenn Sie etwa vergessen haben, Ausgaben in einer EÜR, Werbungskosten oder Haushaltsnahe Dienstleistungen im Lohnsteuerjahresausgleich bzw. der Einkommensteuererklärung geltend zu machen und die betreffenden Steuerbescheide bereits bestandskräftig sind, da die Einspruchsfrist schon abgelaufen ist bzw. der Bescheid nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht, gibt es unter Umständen trotzdem Möglichkeiten, den Bescheid noch zu ändern. An dieser Stelle sei in diesem Zusammenhang etwa verwiesen auf den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gem. §110 AO oder Änderungen wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel gem. §173 AO und weitere Änderungsvorschriften. Auch eine offenbare Unrichtigkeit entsprechend §129 AO kann zur Änderung des Bescheides berechtigen. Steuerbescheide können nach den Änderungsvorschriften § 129 AO, § 164 AO oder §§ 172-177 AO allerdings nur geändert werden, solange die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist (§ 169 Abs. 1 Satz 1 AO). Wenden Sie sich diesbezüglich am besten an einen Vertreter der steuerberatenden Berufe.    

Einspruch abgelehnt

Wird ein Einspruch in vollem Umfang oder teilweise abgelehnt, bleibt dem Steuerpflichtigen die Klage vor dem Finanzgericht. Auch in diesem Fall ist unbedingt auf die Klagefrist zu achten. Gegebenenfalls ist innnerhalb der Klagefrist auch ein weiterer Änderungsantrag möglich.

Wird der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung abgelehnt, so ist hiergegen wieder ein Einspruch möglich. Auch in diesen Fällen ist die dringende Empfehlung, sich rechtzeitig an einen Steuerexperten zu wenden.    

Expertenhilfe für den Einspruch gegen den Steuerbescheid

Ein Steuerberater kann für Sie überprüfen, ob Einkommensteuerbescheide bzw. andere Steuerbescheide der vergangenen Jahre noch zu ändern sind und kann für Sie Änderungsanträge beim Finanzamt stellen bzw. für den Steuerpflichtigen gegenüber dem Finanzamt entsprechend argumentieren.

Für eine Überprüfung des Sachverhaltes werden dafür z.B. Kopien der Einkommensteuerbescheide der betreffenden Jahre, eine kurze Schilderung des Sachverhaltes und eine unterschriebene Vollmacht benötigt, damit eine Vertretung gegenüber dem Finanzamt erfolgen darf. Der Steuerberater beantragt dann für Sie gegebenenfalls eine Korrektur der betreffenden Steuerbescheide und vertritt Sie gegenüber dem Finanzamt oder gegebenenfalls vor dem Finanzgericht.

Bitte beachten Sie, dass nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) grundsätzlich keine kostenlosen Auskünfte erteilt werden dürfen. Die Kosten im Einspruchsverfahren hängen zum einen von der Schwierigkeit und dem Umfang des Falles ab und zum anderen von dem Gegenstandswert. Der Steuerberater kann zuerst überprüfen, ob der Steuerbescheid korrekt ist bzw. ob im anderen Fall eine Möglichkeit besteht, den Steuerbescheid noch zu ändern. Die Steuerberaterkosten für die Überprüfung des Steuerbescheides richten sich nach dem Zeitaufwand und sind in § 28 StBGebV und § 13 StBGebV geregelt. Informationen zu den Gebühren für die Einlegung des Einspruchs sind dagegen in § 40 StBGebV zu finden. Nähere Informationen zu den Kosten nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) finden Sie auf der Seite Steuerberater-Kosten.info.

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen keine Steuerberatung darstellen und keine Gewähr für die Richtigkeit oder Aktualität der Informationen oder Berechnungen erfolgt. Bitte Informieren Sie sich im Zweifel unbedingt bei einem Steuerberater.    



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Einspruch-Steuerbescheid-Haftung


Inhaltsverzeichnis
1. Wozu dient der Einspruch gegen einen Steuerbescheid?
2. Auswirkungen des Einspruchs berechnen
3. Einspruchsfrist
4. Änderung von Steuerbescheiden nach Einspruchsfrist
5. Einspruch abgelehnt
6. Expertenhilfe für den Einspruch gegen den Steuerbescheid