comdirect
Einspruch Steuerbescheid-links Sitemap Impressum
Steuerberaterkosten Rentenbesteuerung-Tabelle Erbschaftssteuer Freibeträge Freistellungsauftrag Sparerfreibetrag Lohnsteuererklärung Einspruch Rechnungsvorlage Steuer-Software Steuererklärung-2010 Einkommensteuererklaerung Selbständig machen Weiterbildungsmöglichkeiten Steuerfreibetrag Kinderfreibetrag Selbstständig-Machen Notarkosten Pflegestufen Haushaltsnahe-Dienstleistungen Anwaltskosten EÜR Rentenbesteuerung Vermögenswirksame-Leistungen Einnahmenüberschussrechnung Brutto-Netto-Rechner Gehaltsrechner Lohnrechner Abgeltungssteuer Steuerklassen Fahrtenbuch Elektronisches-Fahrtenbuch Lohnsteuerklassen Nettorechner


Einspruch gegen Steuerbescheid

Über 30% aller Steuerbescheide sind nach Expertenmeinungen falsch. Es ist daher besonders wichtig, dass Sie Ihre Steuerbescheide genau prüfen. Müssen Sie nach abgegebener Steuererklärung laut Steuerbescheid zuviel Steuern zahlen, dann können Sie beim Finanzamt gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegen.


 Einspruch-Steuerbescheid         Einspruch-Steuerbescheid        Einspruch-Steuerbescheid        Einspruch-Steuerbescheid

Wozu dient der Einspruch? Mit dem Einspruch haben Sie die Möglichkeit fehlerhafte Steuerbescheide vom Finanzamt korrigieren zu lassen. Wenn ein vom Finanzamt erlassener Einkommensteuerbescheid bzw. anderer Steuerbescheid von Ihrer Steuererklärung abweicht bzw. unrichtig ist, können Sie beim Finanzamt einen Einspruch einlegen oder z.B. einen Antrag auf schlichte Änderung stellen. Bitte beachten Sie, dass es oftmals Sinn macht gleichzeitig Aussetzung der Vollziehung zu beantragen, falls Sie die festgesetzte Steuer entsprechend des Einspruches nicht in voller Höhe zahlen wollen. Fragen Sie hierzu am besten einen Steuerberater oder informieren Sie sich gegebenenfalls im Internet. Auch finden Sie in vielen gängigen Steuerprogrammen mittlerweile Muster für Einsprüche, die Ihnen weiterhelfen können.

Bis wann muss ein Einspruch eingelegt werden? Aber auch wenn Sie in der Steuererklärung vergessen haben, Angaben zu Ihren Gunsten zu machen, lassen sich diese auch nach Bekanntgabe des Steuerbescheides noch in der Einspruchsfrist korrigieren. Die Einspruchsfrist beträgt grundsätzlich einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides. Die Frist können Sie auch der Rechtsbehelfsbelehrung des Steuerbescheides entnehmen.

Beachten Sie hierbei, dass bei einem zulässigen Einspruch der Sachverhalt in vollem Umfang in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht vom Finanzamt erneut zu überprüfen ist. Es kann also passieren, dass das Finanzamt den Einspruch nicht nur als unbegründet zurückweist, sondern darüber hinaus den angefochtenen Steuerbescheid auch noch zum Nachteil des Steuerpflichtigen ändern möchte. Wie diese so genannte Verböserung verhindert werden kann und über Alternativen zum Einspruch- wie den Antrag auf schlichte Änderung, kann Sie z.B. ein Steuerberater informieren.


Die Einspruchsfrist für den Steuerbescheid ist abgelaufen - Was ist zu tun? Oft kann es bei Abgabe der Steuererklärung passieren, dass Finanzierungskosten wie Zinsen oder Bearbeitungsgebühren oder etwa z.B. die AfA in der Steuererklärung vergessen wurden. Wenn dann auf den hierauf erlassenen Einkommensteuerbescheid kein Einspruch eingelegt wurde und dieser bestandskräftig geworden ist, ist es oft sehr schwer für den Steuerpflichtigen den entsprechenden Bescheid nachträglich ändern zu lassen, falls der Steuerbescheid nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht. In diesen Fällen kann es vorkommen, dass Steuerpflichtige die Auskunft des Finanzamtes erhalten, der Steuerbescheid sei schon bestandskräftig und könne daher nicht mehr korrigiert werden, auch wenn dieser offensichtlich rechtwidrig war. Wenn Sie vergessen haben, Verluste, Aufwendungen oder Werbungskosten in der Steuererklärung geltend zu machen und die betreffenden Steuerbescheide bestandskräftig sind, da die Einspruchsfrist schon abgelaufen ist bzw. der Bescheid nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht, gibt es unter Umständen trotzdem Möglichkeiten, den Bescheid noch zu ändern. Fragen Sie z.B. zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand oder weiteren Änderungsvorschriften am besten einen Steuerberater.

Wie kann Ihnen ein Steuerberater helfen? Ein Steuerberater kann für Sie überprüfen, ob Einkommensteuerbescheide bzw. andere Steuerbescheide der vergangenen Jahre noch zu ändern sind und kann für Sie gegenüber dem Finanzamt entsprechend argumentieren. Für eine Überprüfung des Sachverhaltes benötigt der Steuerberater z.B. Kopien der Einkommensteuerbescheide der betreffenden Jahre, eine kurze Schilderung des Sachverhaltes und eine unterschriebene Vollmacht, damit er für Sie gegenüber dem Finanzamt tätig werden darf. Der Steuerberater beantragt dann für Sie gegebenenfalls eine Korrektur der betreffenden Steuerbescheide und vertritt Sie gegenüber dem Finanzamt und gegebenenfalls vor dem Finanzgericht.

Welche Kosten entstehen Ihnen durch eine Beauftragung? Bitte beachten Sie, dass ein Steuerberater nach der Steuerberatergebührenordnung grundsätzlich keine kostenlosen Auskünfte geben darf. Die Kosten im Einspruchsverfahren hängen zum einen von der Schwierigkeit und dem Umfang des Falles ab und zum anderen von dem Gegenstandswert. Der Steuerberater kann zuerst überprüfen, ob eine Möglichkeit besteht, den Steuerbescheid noch zu ändern. Nähere Informationen zu den Kosten nach der Steuerberatergebührenverordnung finden Sie auf der Seite Steuerberater-Kosten.info.

Erbschaftsteuererklärung.info www.rentner-steuererklärung.de nageltisch.biz Massagesessel www.steuer-software.com Erbschaftssteuererklärung.info www.EÜR.info www.Erbschaftssteuer-Freibeträge.de Freistellungsauftrag


mgm Banner 728x90



Tagesgeldkonto

Valid XHTML 1.0 Transitional