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Wozu dient der Einspruch? Mit dem Einspruch haben Sie die Möglichkeit fehlerhafte Steuerbescheide vom Finanzamt korrigieren zu lassen. Wenn ein vom Finanzamt erlassener Einkommensteuerbescheid bzw. anderer Steuerbescheid von Ihrer Steuererklärung abweicht bzw. unrichtig ist, können Sie beim Finanzamt einen Einspruch einlegen oder z.B. einen Antrag auf schlichte Änderung stellen. Bitte beachten Sie, dass es oftmals Sinn macht gleichzeitig Aussetzung der Vollziehung zu beantragen, falls Sie die festgesetzte Steuer entsprechend des Einspruches nicht in voller Höhe zahlen wollen. Fragen Sie hierzu am besten einen Steuerberater oder informieren Sie sich gegebenenfalls im Internet. Auch finden Sie in vielen gängigen Steuerprogrammen mittlerweile Muster für Einsprüche, die Ihnen weiterhelfen können. Beachten Sie hierbei, dass bei einem zulässigen Einspruch der Sachverhalt in vollem Umfang in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht vom Finanzamt erneut zu überprüfen ist. Es kann also passieren, dass das Finanzamt den Einspruch nicht nur als unbegründet zurückweist, sondern darüber hinaus den angefochtenen Steuerbescheid auch noch zum Nachteil des Steuerpflichtigen ändern möchte. Wie diese so genannte Verböserung verhindert werden kann und über Alternativen zum Einspruch- wie den Antrag auf schlichte Änderung, kann Sie z.B. ein Steuerberater informieren. Welche Kosten entstehen Ihnen durch eine Beauftragung? Bitte beachten Sie, dass ein Steuerberater nach der Steuerberatergebührenordnung grundsätzlich keine kostenlosen Auskünfte geben darf. Die Kosten im Einspruchsverfahren hängen zum einen von der Schwierigkeit und dem Umfang des Falles ab und zum anderen von dem Gegenstandswert. Der Steuerberater kann zuerst überprüfen, ob eine Möglichkeit besteht, den Steuerbescheid noch zu ändern. Nähere Informationen zu den Kosten nach der Steuerberatergebührenverordnung finden Sie auf der Seite Steuerberater-Kosten.info. Erbschaftsteuererklärung.info www.rentner-steuererklärung.de nageltisch.biz Massagesessel www.steuer-software.com Erbschaftssteuererklärung.info www.EÜR.info www.Erbschaftssteuer-Freibeträge.de Freistellungsauftrag
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